Aufgepasst – Heute vermitteln wir wieder Wissen aus dem Schulalltag!
Heutiger Halt des Themenblocks „Abfahrbereitschaft“: Die „Zustimmung zur Abfahrt“.
Die Zustimmung zur Abfahrt erteilt für gewöhnlich der/die Fahrdienstleiter*in.
Dies wird durch Fahrtstellung des Hauptsignals (bspw. durch Hp 1, Hp 2) oder unter bestimmten Regelungen mit Kennlicht am Hauptsignal realisiert. Darüber hinaus kann die Zustimmung durch das Zusatzsignal Zs 1, Zs 7 und Zs 8 erfolgen – sowie durch mündlichen Auftrag des/der Fahrdienstleiter*in, wenn ein Zs 12 am Signal verbaut ist. Zuletzt sind Zustimmungen auch durch die schriftlichen Befehle 2, 3 und 6 möglich.
Wird durch ein Kennlicht die Zustimmung erteilt, muss dies zwingend in den örtlichen Richtlinien erlaubt sein. In Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal (im Fahrplan „ohne Asig“), kann die Zustimmung ebenfalls mündlich erteilt werden.