Aufgepasst – Heute vermitteln wir wieder Wissen aus dem Schulalltag!
Im heutigen Post des Themenblocks „Abfahrbereitschaft“ geht es um die Rangierfahrt:
Unter Rangieren wird – vereinfacht gesagt – das Bewegen von Fahrzeugen außerhalb einer Zugfahrt verstanden. Die Rangierfahrt ist hier eine von mehreren möglichen Rangierbewegungen. Der/die Lokführer*in darf bei einer Rangierfahrt nur so schnell fahren, dass er vor Hindernissen, Gefahrenstellen oder Halt zeigenden Signalen sicher anhalten kann. Im Allgemeinen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für Rangierfahrten.
Für Rangierfahrten gilt: volle Konzentration und keine Ablenkungen!