Wissen aus dem Schulalltag!
Unser Thema heute ist Bahnhof vs. Haltepunkt nach Richtlinie „408 – Züge fahren“:
Laut Definition gilt: „Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. […]“
Ein Bahnhof kann somit Start- oder Endbahnhof eines Zuges sein. Hier können bzw. müssen die Züge außerdem durchfahren oder anhalten können.
Damit andere Züge vorbeifahren können, muss ein Halt in einem Bahnhof stattfinden, da dies auf der freien Strecke so nicht möglich ist.
Benötigt ein/eine Triebfahrzeugführer*in z. B. seine Arbeitsschutzpause, wird ein Regel- oder Bedarfshalt eingeplant und der Zug kann „an die Seite genommen werden“.
Haltepunkte sind laut Definition hingegen „[…] Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.“
Hier kann demnach keine Überholung stattfinden, da keine Weiche vorhanden ist, die ein Umfahren eines stehenden Zuges ermöglichen würde.