Regelungen für Gewinnspiele

Hiermit informiert die MEV Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH (folgend MEV mbH) über die allgemein geltenden Regelungen für Gewinnspiele,
die die MEV mbH in den sozialen Netzwerken durchführt. Die konkreten Teilnahmebedingungen werden im Beitrag, der vor Beginn des Gewinnspiels
im sozialen Netzwerk veröffentlicht bzw. beworben wird, kommuniziert.

1. Wer ist der/die Veranstalter*in des Gewinnspiels und für den rechtmäßigen Ablauf verantwortlich?

Veranstalter*in:
MEV Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH
Walter-Krause-Straße 11
68163 Mannheim

Sie erreichen unser Social Media Team unter der E-Mail: socialmedia@m-e-v.de

Werden soziale Netzwerke zur Durchführung eines Gewinnspiels genutzt, sind die Betreiber*innen dieser sozialen Netzwerke vollständig freizustellen. Sie stehen in keiner Verbindung zu dem Gewinnspiel. Die MEV mbH ist für den rechtmäßigen Ablauf verantwortlich.

  1. Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einem in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Standort teilnehmen. Alle teilnahmeberechtigten Personen haben die Möglichkeit jeweils 1x am Gewinnspiel teilzunehmen. Mehrere Teilnahmen über unterschiedliche Social-Media-Plattformen werden nicht gewertet bzw. berücksichtigt.

  1. Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen die im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannten Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. ein rechtskonformer Kommentar oder ein selbsterstelltes Bild).

  1. In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?

Beginn des Gewinnspiels ist mit Veröffentlichung des Beitrags im sozialen Netzwerk. Der Teilnahmeschluss wird zu Beginn des Gewinnspiels über die Social-Media-Plattform der MEV mbh kommuniziert.

  1. Was gibt es zu gewinnen?

Eine genaue Beschreibung des Gewinns wird in dem Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

  1. Wie werden die Gewinner ermittelt?

Unter allen Teilnehmer*innen, welche die im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannten Voraussetzungen erfüllt haben, erfolgt die Ermittlung der Gewinner per Losentscheid oder Jury-Voting. Der genaue Ermittlungsweg der/die Gewinner*in wird jeweils im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannt. Die Preisauslosung erfolgt direkt nach Ablauf des in 5. Genannten Teilnahmeschluss.

  1. Wie werden die Gewinner benachrichtigt?

Die MEV mbH kontaktiert den/die Gewinner*in in einer privaten Nachricht über das soziale Netzwerk, in dem das Gewinnspiel durchgeführt wird oder via E-Mail binnen 7 Tagen. Es wird, sofern es nicht zugestimmt wurde, nicht der Name des Gewinners / der Gewinnerin veröffentlicht.

Seitens der MEV mbH werden nach Beendigung des Gewinnspiels oder des Wettbewerbs die Daten gelöscht. Mit seiner Teilnahme willigt der/die Teilnehmer*in ein, dass seine übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert werden. Persönliche Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sämtliche übermittelten Informationen unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Veranstaltenden.

  1. Gewinnannahme

Der/die Gewinner*in hat nach Mitteilung des Gewinns 72 Stunden Zeit, die Annahme des Gewinns gegenüber der MEV mbH zu erklären. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Nachricht bei der MEV mbH eingehen, wird ein neuer Gewinner / eine neue Gewinner*in ermittelt. Die Annahme kann entweder über eine kurze Text-Bestätigung über die sozialen Netzwerke oder per E-Mail erfolgen.

  1. Wie gelangt der Preis zum/zur Gewinner*in? Wird der Preis auf dem Postweg zugestellt, benötigt Ihre MEV mbH zur Gewinnausschüttung Namen, Vornamen und postalische Anschrift des Gewinners / der Gewinnerin. Zur Erhebung dieser personenbezogenen Daten wird die MEV mbH den/die Gewinner*in in einer privaten Nachricht über das soziale Netzwerk, in dem der Beitrag veröffentlicht wird, kontaktieren.

Zweck dieser Erhebung ist ausschließlich die Ermittlung des Gewinners / der Gewinnerin, Rechtsgrundlage dafür ist Ihre persönliche Zustimmung gem. Art. 6 Nr. 1 lit. a DSGVO. Über die zuvor genannten Daten hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Informationen verarbeitet. Die Gewinner*innen werden per Direct Message des sozialen Netzwerks, an dem diese teilgenommen haben, oder per E-Mail informiert. Verantwortliche Stelle ist die MEV mbH mit der o.g. Anschrift. Gegenüber der MEV mbH können Sie jederzeit Ihre Rechte aus der DSGVO geltend machen, darunter Ihr Recht auf Löschung, Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den sozialen Netzwerken informiert die MEV mbH ausführlich auf https://www.m-e-v.de/datenschutzerklaerung

Wenn der Preis aus irgendwelchen Gründen nicht (rechtzeitig) geliefert wird, ist die MEV mbH von jeder Haftung freigestellt. Selbstabholer-Preise werden als solche im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert.

  1. Welchem anwendbaren Recht unterliegt das Gewinnspiel?

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der nichtigen oder unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen ergänzungsbedürftige Lücken zeigen.

  1. Welches Recht behält sich die MEV mbH vor?

Die MEV mbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit Ihres Veranstalters / Ihrer Veranstalterin liegen.

Jeder Teilnehmende / jede Teilnehmerin trägt mit Teilnahme am Gewinnspiel dafür Sorge, über die jeweils notwendigen Rechte zu verfügen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, übertragen sind. Zu diesen Rechten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Verwertungs-, Urheber-, Leistungsschutzrechte sowie die entsprechenden Nutzungsrechte. Für die Verletzung entsprechender Rechte etwaiger Dritter ist allein der/die Teilnehmer*in im vollem Umfange haftbar. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung dieser Rechte geltend machen, so ist die MEV mbH von allen Ansprüchen freizustellen. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte
abzuwehren. Für den Fall einer Inanspruchnahme der MEV mbH wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin, sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.

Erlangt die MEV mbH Kenntnis, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, Rechtswidriges gepostet oder technisch manipuliert wird, behält sich die MEV mbH das Recht vor, den Nutzer vom Gewinnspiel auszuschließen, auch noch nachträglich, und einen neuen Gewinner auszulosen.

  1. Wie wird den Teilnahmebedingungen zugestimmt?

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel wird diesen allgemeinen und im Beitrag, der im sozialen Netzwerk kommuniziert wird, konkret genannten Teilnahmebedingungen zugestimmt.