Du möchtest Lokführer*in werden, weißt aber nicht wie der Kurs finanziert werden kann? Ein staatlich geförderter Bildungsgutschein erleichtert dir den Neustart. Wir gleisen dich gerne auf! Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Keyfact: Wir unterstützen dich von Anfang an. Unsere Recruiter*innen bereiten dich hier bestmöglich vor und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.
Gefördert werden können:
• Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
• Beschäftigte in Kurzarbeit
• Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung
• Arbeitsuchende oder Arbeitnehmende, denen Kündigung droht
• befristet Beschäftigte deren Arbeitsvertrag ausläuft
Einen Bildungsgutschein kannst du erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist:
• damit Arbeitslosigkeit beendet, bzw. eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann
• ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann
• die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen (Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren)
Dein Bildungsgutschein berechtigt dich zur Teilnahme an einer Weiterbildung und garantiert dir die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Neben den Lehrgangskosten können auch Kosten für die Eignungsfeststellung, Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten, sowie Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung übernommen werden.
Du entscheidest selbst, bei welchem/welcher Bildungsträger*in du eine Weiterbildung oder Umschulung machst! Achte aber unbedingt auf eine AZAV-Zertifizierung – nur Bildungsträger*innen, die über eine Träger- und eine sog. Maßnahmenzulassung nach den gültigen Rechtsvorschriften des SGB III verfügen, werden durch den Bildungsgutschein gefördert. Das alles liegt natürlich bei deiner Tex Rail Training Academy vor!